Wohngebäudeversicherung für Häuser unter Denkmalschutz
Historische Elemente am Haus besitzen einen einzigartigen Charme und machen ihre Immobilie zu etwas ganz Besonderem. Jedoch unterliegen Häuser unter Denkmalschutz speziellen Auflagen, weshalb Schäden häufig nicht durch herkömmliche Reparaturen beseitigt werden können. Auch die Werteermittlung gestaltet sich bei denkmalgeschützten Gebäuden deutlich schwieriger im Vergleich zu gewöhnlichen Wohngebäuden.
Oft gelesen auf dieser Seite
- Welche Voraussetzungen muss ein denkmalgeschütztes Haus erfüllen?
- Wohngebäudeversicherung für denkmalgeschützte Gebäude sind mit höheren Kosten verbunden
- Diese Kategorien existieren bei Versicherern für Häuser unter Denkmalschutz
- Sie benötigen Unterstützung auf der Suche nach Ihrer Wohngebäudeversicherung?
1. Welche Voraussetzungen muss ein denkmalgeschütztes Haus erfüllen?
Ob ein Haus unter Denkmalschutz gestellt wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab, die sich je nach Bundesland unterscheiden können. Dabei sind vor allem die historische und künstlerische Bedeutung des Gebäudes, die Nähe zur regionalen Kultur sowie städtebauliche Aspekte von Relevanz.
Quelle: Statistisches Bundesamt (2018)
2.Wohngebäudeversicherung für denkmalgeschützte Gebäude sind mit höheren Kosten verbunden
Für eine Wohngebäudeversicherung bedeutet der Denkmalschutz, dass ein gefahrenerhöhender Umstand herrscht. Dies ist darin begründet, dass bei Bau- und Reparaturmaßnahmen häufig umfangreiche Vorgaben zu beachten sind, was zu höheren Kosten führt. Häufig werden bei denkmalgeschützten Wohngebäuden eine Prämie mit einem Zuschlag in Höhe von 25 % gefordert sowie eine durchgeführte Werteermittlung gemäß eines Summenwertermittlungsbogens.
Ein Gebäude kann auch nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt werden. Wenn dies bei Ihnen der Fall sein sollte, muss dies aufgrund der Anzeigepflicht dringend der Versicherung gemeldet werden.
3. Diese Kategorien existieren bei Versicherern für Häuser unter Denkmalschutz
Für denkmalgeschützte Gebäude müssen bei der Antragstellung spezielle Fragebögen ausgefüllt werden, damit das Wohngebäude einer bestimmten Kategorie zugeordnet werden kann. Die genauen Voraussetzungen der Kategorie können sich dabei je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden. Jedoch wird in der Regel eine dreistufige Einteilung bestehend aus Kategorie A, B und C vorgenommen.
Zur Ermittlung der Kategorie müssen Angaben zum Dach, zu den Außenwänden und Fassaden, zu den Decken und Wänden sowie zu den Bodenbelägen getätigt werden. Weiterhin sind Informationen zu den Fenstern, Türen, Treppen und Feuerstätten des Gebäudes relevant. Bei der Kategorie A besteht kein denkmalfachlicher Mehraufwand, wohingegen bei der Kategorie B ein mittlerer und bei der Kategorie C ein hoher denkmalfachlicher Mehraufwand vorliegt. Hierbei ist es wichtig anzumerken, dass einige Versicherer keine Objekte versichern, die unter der Kategorie C des Denkmalschutzes stehen.
4. Sie benötigen Unterstützung auf der Suche nach Ihrer Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung für Häuser unter Denkmalschutz ist in den meisten Fällen teurer als bei herkömmlichen Gebäudearten. Deshalb ist ein Vergleich von Angeboten und Tarifen umso wichtiger, wenn Sie Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes sind. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Kunden die beste Versicherungslösung für ihr Wohngebäude zu vermitteln. Wenn Sie ebenfalls Hilfe beim Tarifvergleich und der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch an uns!