Wohngebäudeversicherung – Die häufigsten Fragen und Antworten (FAQ)
Das Thema Wohngebäudeversicherung ist sehr umfangreich und in manchen Punkten etwas komplex, weshalb sich bei Interessenten oft viele Fragen rund um den Vertragsabschluss, den Versicherungsschutz, die Kündigung der Versicherung und vieles mehr stellen. Die Antworten zu den häufigsten Fragen finden Sie nachfolgend übersichtlich in unserem FAQ.
Oft gelesen auf dieser Seite
- Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
- Was ist eine Wohngebäudeversicherung und was deckt sie ab?
- Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
- Besteht in der Wohngebäudeversicherung Schutz bei Vandalismus?
- Worauf sollte man bei einer Wohngebäudeversicherung achten?
- Welche Wohngebäudeversicherung ist die beste?
- Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung nach Verkauf bzw. Eigentümerwechsel?
- Zahlt der Mieter oder Vermieter die Wohngebäudeversicherung?
- Was sind Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung?
- Welche Wohngebäudeversicherung nimmt mich nach einer Kündigung?
- Was bedeutet Unterversicherungsverzicht bei einer Wohngebäudeversicherung?
- Wann sollte man eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
- Welche Schäden existieren neben Brand außerdem in der Gefahrenkategorie Feuer?
- Was ist Rückstau bei der Wohngebäudeversicherung?
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Wohngebäudeversicherung?
- Wann kann die Wohngebäudeversicherung gekündigt werden?
- Wie lange dauert die Schadensregulierung bei der Wohngebäudeversicherung?
- Warum wird die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?
- Warum wird bei der Wohngebäudeversicherung der Wert 1914 genutzt?
- Warum ist eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sinnvoll?
- Warum heißt es verbundene Wohngebäudeversicherung?
- Welche Rohre sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
- Greift der Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden?
- Was ist in der Wohngebäudeversicherung unter Nässeschäden zu verstehen?
- Welche Gebäudeart ist nicht über die Wohngebäudeversicherung versicherbar?
- Was zählt bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche?
- Wer kann eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
- Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Trennung?
- Wie lange läuft eine Wohngebäudeversicherung?
- Wie viele Wohngebäudeversicherungen gibt es in Deutschland? Und wie viele Menschen haben eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen?
- Welche Auswirkungen kann grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung haben?
- Wann ist in der Wohngebäudeversicherung eine Neuwerterstattung möglich?
- Übernimmt die Wohngebäudeversicherung zusätzliche Kosten, wenn die Immobilie zeitweilig nicht bewohnbar ist?
- Sind Kunststoffscheiben in der Wohngebäudeversicherung abgesichert?
- Wie werden Glasschäden in der Wohngebäudeversicherung gehandhabt?
- Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann?
- Verändern sich die Leistungen in der Wohngebäudeversicherung mit der Zeit?
Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die entscheidenden Faktoren
Pauschal kann kein allgemeiner Wert für die Kosten einer Wohngebäudeversicherung genannt werden, da sie von einer Kombination vieler Faktoren abhängen. Dabei wird unter anderem die Größe, das Alter, der Standort und der Wert des Gebäudes, die Art der Gebäudenutzung sowie der Umfang der gewünschten Versicherungsleistungen als Grundlage zur Berechnung der Kosten herangezogen.
Faustregeln zur Berechnung des Versicherungsschutzes
Generell gilt: Je älter das Gebäude, desto teurer die Versicherung. Falls das Wohngebäude komplett saniert wurde, kann dies wiederum zu Nachlässen bei der Versicherung führen. Es existiert die Faustregel, dass der Versicherungsschutz für Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden ca. ein Promille des Neubauwertes beträgt. Außerdem kommt die Versicherungssteuer hinzu, die sich aus ca. 1,15 Promille des Neubauwertes berechnet.
Für eine Kostenberechnung und einen Tarifvergleich für Ihre Wohngebäudeversicherung können Sie sich gerne an uns wenden.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung und was deckt sie ab?
Versicherte Gefahren
Bei einer Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Vorsorge für mögliche Schäden der versicherten Sachen, wenn sie nicht durch Fahrlässigkeit, sondern durch eine der versicherten Gefahren zerstört bzw. beschädigt werden. Als versicherte Gefahren gelten beim Standardschutz Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren. Daneben können weitere Gefahren zusätzlich versichert werden.
Versicherte Sachen
Zu den versicherten Sachen zählen nicht nur das Wohnhaus selbst, sondern auch die dazugehörigen Einbauten wie z. B. festverlegte Fußbodenbeläge, sanitäre Installationen, Heizungsanlagen oder elektrische Anlagen. Zusätzlich können auch weitere Grundstücksbestandteile wie Garagen, Nebengebäude oder Gewächshäuser und sonstiges Gebäudezubehör wie Klingel- und Briefkastenanlagen und Müllboxen mit in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist für Eigentümer äußerst empfehlenswert, um ihn im Falle eines Sachschadens finanziell abzusichern.
Was zahlt die Wohngebäudeversicherung?
Bei einem Versicherungsfall werden von der Versicherung die Kosten, welche durch eine der versicherten Gefahren entstanden sind, übernommen. Dies beinhaltet unter anderem Reparaturkosten, notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten (inklusive der Entsorgung des Schuttes) sowie Bewegungs- und Schutzkosten, die beispielsweise entstehen, wenn für die Wiederherstellung bestimmte Sachen demontiert werden müssen, damit die schadhafte Stelle erreicht werden kann. Der Umfang ergibt sich außerdem daraus, ob es sich um Teilschäden oder um einen Totalschaden am Wohnhaus handelt. Bei Letzterem erhält der Versicherungsnehmer ein neues Haus, welches zum Neuwertpreis errichtet wird.
Aufräumungskosten für Bäume
Bäume zählen in der Wohngebäudeversicherung nicht als Bestandteil des Gebäudes, weshalb die Aufräumungsarbeiten im Falle eines Umsturzes in der Regel nicht unter den Standardschutz fallen. Die Kosten, die durch Waldarbeiter für die Aufräumung bei entwurzelten Bäumen entstehen, können jedoch im Versicherungstarif separat vereinbart werden, sodass Sie im Schadensfall diese nicht aus eigener Tasche zahlen müssen. Allerdings sind Schäden am Gebäude, die durch einen umstürzenden Baum entstehen, in jedem Fall von der Wohngebäudeversicherung über die Gefahr Sturm gedeckt.
Besteht in der Wohngebäudeversicherung Schutz bei Vandalismus?
Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat
Auch ein Wohngebäude ist nicht vor Straftaten wie Vandalismus, Sachbeschädigung und Diebstahl sicher. Sollte Ihre Immobilie einer Straftat zum Opfer fallen, besteht die Möglichkeit, zur Kompensation des Schadens seitens des Versicherers eine Leistung zu verlangen. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Straftat polizeilich angezeigt werden muss.
Schäden durch Graffiti
Über die Ästhetik von Graffiti scheiden sich die Geister. Fakt ist allerdings, dass sich niemand über eine ungefragte „Verschönerung“ der Fassade an seinem Eigenheim freut. Neben der kostenintensiven Entfernung der Schmierereien ist ein weiteres Problem, dass die Täter in den wenigsten Fällen auffindbar sind und somit nicht für die Beseitigung aufkommen können. In solch einem Fall übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Beseitigung, was insbesondere auch für Vermieter relevant ist. Denn sollte das Graffiti nicht innerhalb einer bestimmten Frist entfernt werden, können die Mieter eine Mietminderung verlangen.
Worauf sollte man bei einer Wohngebäudeversicherung achten?
Vor Vertragsabschluss
Wie bei jeder Art der Versicherung ist es bei einer Wohngebäudeversicherung essenziell, darauf zu achten, dass alle Fragen im Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Vor dem Vertragsabschluss sollten sich Interessenten ausführlich darüber informieren, gegen welche Gefahren er neben dem Zusatzschutz sein Wohngebäude versichern sollte. Bei einem Gebäudeerwerb ist es wichtig, dem Versicherer mitzuteilen, ob das Haus bereits vom ehemaligen Eigentümer versichert wurde, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.
Nach Vertragsabschluss
Auch nach dem Vertragsabschluss sollten während der Vertragslaufzeit jede Gefahrenerhöhung sowie jegliche Neu- und Umbauten (z. B. Ausbau von Kellerräumen, Verlegen von Böden, Einbau einer Zentralheizung) mitgeteilt werden, damit die Versicherungssumme angepasst werden kann. Selbstverständlich sollte seitens des Eigentümers die Sorgfaltspflicht erfüllt werden, um das Risiko für Schäden zu minimieren, und beim Schadenfall so schnell wie möglich gehandelt werden, um den Schaden gering zu halten.
Welche Wohngebäudeversicherung ist die beste?
Welcher Versicherungsanbieter der beste ist, kann nicht pauschal gesagt werden, da es immer stets auf das Wohngebäude selbst und die Ansprüche des Interessenten ankommt. Oft unterscheiden sich die Versicherungsunternehmen nicht nur im Preis, sondern auch bei den Leistungen. Von daher empfehlen wir Interessenten einer Wohngebäudeversicherung immer bei der Suche nach dem für sie besten Tarif die professionelle Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers in Anspruch zu nehmen.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung nach Verkauf bzw. Eigentümerwechsel?
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sieht vor, dass sich nach einem Hausverkauf und dem damit verbundenen Eigentümerwechsel durch die Eintragung ins Grundbuch die Wohngebäudeversicherung automatisch auf den neuen Eigentümer überträgt. Jedoch besteht beim Käufer ein Sonderkündigungsrecht, mit dem er die Möglichkeit hat, zu einem anderen Versicherungsanbieter zu wechseln. Auch wenn der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung nicht verpflichtend ist, wird Eigentümern dringend geraten, nach einer Kündigung eine alternative Versicherungslösung zu suchen, damit im Schadensfall das Wohnhaus nicht stark an Wert verliert und der Eigentümer finanziell abgesichert ist.
Zahlt der Mieter oder Vermieter die Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung wird vom Eigentümer gezahlt. In der Regel handelt es sich folglich um den Vermieter, welcher für die Versicherung verantwortlich ist, da er so seine persönlichen Risiken abdeckt. Es ist nicht rechtens, den Mieter die Wohngebäudeversicherung in Form von Nebenkosten zahlen zu lassen, da dies gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt. Mietern wird jedoch empfohlen, eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung abzuschließen, um Schäden an z. B. Möbeln durch versicherte Gefahren abzudecken.
Was sind Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung?
In der Wohngebäudeversicherung werden Elementarschäden als Schäden bezeichnet, welche durch Naturgefahren entstehen. In der Grunddeckung sind in der Regel Schäden durch Sturm und Hagel in der Grunddeckung enthalten. Daneben existieren weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbruch als eigenständige Gruppen.
Zusatzbaustein Unbenannte Gefahren
Viele Schadensarten sind schwer vorherzusehen und nicht in jedem Fall durch den Standardschutz der versicherten Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt. Hier kommt die Klausel „Unbenannte Gefahren“ ins Spiel, die alle Schadensereignisse versichert, die in den Bedingungen nicht explizit ausgeschlossen werden.
Welche Wohngebäudeversicherung nimmt mich nach einer Kündigung?
Relevante Faktoren
Die Aussichten, nach einer Kündigung eine neue Wohngebäudeversicherung erfolgreich abzuschließen, hängen stark von den Umständen des Versicherungsnehmers ab. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Kündigung seitens des Versicherungsnehmers oder der Versicherung erfolgt ist. Ebenso wichtig ist der Grund für die Kündigung: Wurde der Versicherungsvertrag nach einem Schaden gekündigt? War der Grund für die Kündigung die Nichtzahlung der Prämie?
Wohngebäude nach Kündigung nicht unversichert lassen!
Generell sollte nach einer Kündigung schnellstmöglich eine Alternative gefunden werden, damit das Wohngebäude weiterhin gegen Gefahren versichert ist. Da bei einer Kündigung die zukünftige Antragstellung erschwert ist, bieten wir als unabhängiger Versicherungsmakler Interessenten unsere professionelle Unterstützung an.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht bei einer Wohngebäudeversicherung?
Die im Vertrag festgelegte Versicherungssumme der Wohnimmobilie inklusive aller Nebengebäude entspricht der maximalen Entschädigung im Falle eines Totalschadens. Ist bei einer Wohngebäudeversicherung die Versicherungssumme niedriger gesetzt als der eigentliche Neubartwert des Gebäudes, so spricht man von einer Unterversicherung. Dies könnte im Schadensfall problematisch werden, da der Versicherer die Leistung kürzen kann und der Versicherungsnehmer einen Teil der Schadenskosten selbst bezahlen muss. Daher ist es äußerst ratsam, eine Versicherung mit einem Unterversicherungsverzicht zu wählen, bei der der Versicherer die entstandenen Kosten ohne den Differenzbetrag übernimmt.
Wann sollte man eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Während der Bauphase
Schon während der Bauphase ist es sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, da ein Brand auf der Baustelle erhebliche Schaden anrichten kann. Dadurch, dass eine Wohngebäudeversicherung in der Regel das Risiko Feuer abdeckt, sind auch Rohbauten finanziell abgesichert, sollte solch ein Versicherungsfall eintreten. Positiv ist zudem, dass Versicherer für Neubauten oft Rabatte anbieten.
Nach der Fertigstellung
Spätestens nach der Fertigstellung des Wohngebäudes ist eine Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, damit Ihre Immobilie bei möglichen Gefahren abgesichert ist. Bei vielen Versicherern besteht die Möglichkeit, eine Feuerrohbauversicherung abzuschließen, welche nach Fertigstellung des Hauses automatisch in eine umfängliche Wohngebäudeversicherung übergeht.
Feuerrohbauversicherung
Eine Feuerrohbauversicherung sorgt dafür, dass auch während der Bauphase Ihr Wohngebäude gegen die Gefahr Feuer versichert ist. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion. Bei dieser beitragsfreien Versicherungsart werden im Schadensfall sämtliche Kosten übernommen, um das geplante Gebäude wiedererrichten zu können. Nach der Fertigstellung der Immobilie geht die Feuerrohbauversicherung in eine beitragspflichtige Wohngebäudeversicherung über.
Welche Schäden existieren neben Brand außerdem in der Gefahrenkategorie Feuer?
Rauch und Überschall
Infolge eines Brandes können am Wohngebäude Rauch- und Verrußungsschäden entstehen, die über die Gefahr Feuer versichert sind. Etwas komplizierter wird es, wenn der Rauch ohne eine Flammenbildung entsteht. Für solche Fälle empfehlen wir daher eine Deckungserweiterung für Rauchschäden. Auch Schäden durch Überschallknall, die durch Flugmaschinen verursacht werden können, sind über eine Wohngebäudeversicherung zum Neuwertpreis abgedeckt.
Sengschäden
Bei der versicherten Gefahr Feuer greift der Versicherungsschutz bei Schäden, die durch einen bedingungsgemäßen Brand entstanden sind. Bei Sengschäden handelt es sich hingegen um Schäden, die zwar durch Hitze, aber ohne einen Brand verursacht werden. Klassische Beispiele hierfür sind glühende Zigaretten, die auf das Sofa fallen, oder Schäden an Regalen durch ein heißes Bügeleisen. Bei Sengschäden reicht der Standardschutz gegen die versicherte Gefahr Feuer nicht aus, weshalb zusätzlich eine Deckungserweiterung für Sengschäden notwendig ist.
Überspannungsschäden durch Blitz
Die versicherte Gefahr Feuer enthält ebenfalls einen Schutz bei direkten Blitzeinschlägen. Diese können an elektrischen Geräten im Haushalt Überspannungsschäden verursachen und dazu führen, dass diese einen irreparablen Schaden erleiden. Wichtig für den Versicherungsschutz ist die Angabe des Tages, an dem das Gewitter stattfand sowie die Schadensursache Blitz, da Überspannungsschäden durch Schwankungen im Stromnetz nicht von dieser Klausel gedeckt werden.
Was ist Rückstau bei der Wohngebäudeversicherung?
Definition
Von Rückstau ist die Rede, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge aus den Ableitungsrohren in das Gebäude eintritt. Die Ursachen hierfür sind oft auf eine Überlastung des Kanalisationsnetzes zurückzuführen, wodurch das häusliche Abwasser nicht mehr ausreichend abfließen kann, zurückgestaut wird und infolgedessen aus den Rohren austritt. In solch einem Fall gilt es zu beachten, dass viele Versicherer ein überlastetes Kanalisationsnetz nicht als Voraussetzung für den Versicherungsschutz anerkennen, sondern der Schaden allein auf den Niederschlag zurückzuführen sein muss.
Achtung beim Vertragsabschluss!
Wichtig zu wissen ist, dass viele Wohngebäudeversicherungen im Standardtarif keinen Schutz bei Rückstau bieten. Aus diesem Grund sollte man sich vor Vertragsabschluss darüber informieren, ob diese Gefahr über eine zusätzliche Elementarschadenoption versichert werden kann. Wenn Ihr Wohngebäude sich beispielsweise in Hanglage befindet, so fallen die Versicherungskosten höher aus, da an solchen Standorten die Gefahr eines Rückstaus erhöht ist. Des Weiteren wird von vielen Versicherern eine funktionierende Rückstauklappe gefordert, damit die Kosten bei dieser Schadensart übernommen werden können.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei der Wohngebäudeversicherung?
Hohe vs. Niedrige Selbstbeteiligung
Generell gilt, dass je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger fällt die Versicherungsprämie aus. Jedoch sollte immer in Absprache eines unabhängigen Versicherungsmaklers abgewogen werden, ob eine (hohe) Selbstbeteiligung bei Ihrer Immobilie sinnvoll ist, da gerade bei einem erhöhten Gefahrenrisiko enorme Kosten auf den Versicherungsnehmer zukommen könnten. Sollten Sie sich gegen eine generelle Selbstbeteiligung entschieden haben, so ist dennoch bei gewissen Bausteinen wie beispielsweise der Elementarschadenversicherung ein Selbstbehalt vorgegeben.
Prozentuale und absolute Selbstbeteiligung
Ob Sie bei einer Selbstbeteiligung einen prozentualen oder absoluten Betrag vereinbaren, ist meist Ihnen überlassen. Jedoch empfiehlt sich eine Kombination aus beidem, da bei besonders großen Schäden eine prozentuale Selbstbeteiligung eine hohe finanzielle Belastung des Versicherungsnehmers bedeuten würde. Bei einem kombinierten Verfahren kann so beispielsweise eine Obergrenze von 500 Euro festgelegt werden.
Wann kann die Wohngebäudeversicherung gekündigt werden?
Ordentliche Kündigung
Eine ordentliche Kündigung einer Wohngebäudeversicherung ist an eine bestimmte Frist gebunden. Die Kündigungsfrist kann sich je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden, beträgt in der Regel jedoch ein bis drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit. Den genauen Ablauftermin Ihrer Wohngebäudeversicherung können Sie aus den Versicherungsunterlagen entnehmen. Bei Versäumnis der Kündigungsfrist verlängert sich die Versicherung in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr, d. h. bei einer Kündigung wäre dann der neu entstandene Ablauftermin entscheidend.
Außerordentliche Kündigung
Des Weiteren existiert sowohl seitens des Versicherers als auch seitens des Versicherungsnehmers in gewissen Situationen die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Bei einem Eigentümerwechsel besteht ein Sonderkündigungsrecht, sodass nach einem Hauskauf dem neuen Eigentümer ermöglicht wird, die Wohngebäudeversicherung nach Bedarf zu wechseln. Daneben besteht für den Versicherungsnehmer das Recht, nach einem Schadensfall oder einer Beitragserhöhung die Versicherung zu kündigen. Aus Sicht des Versicherers ist es möglich, die Wohngebäudeversicherung vorzeitig zu kündigen, wenn beispielsweise der Versicherungsnehmer sich in Zahlungsverzug befindet, eine Gefahrenerhöhung besteht oder die vertragliche Anzeigepflicht verletzt wird.
Wie lange dauert die Schadensregulierung bei der Wohngebäudeversicherung?
Kleine Schäden vs. Totalschaden
Die Dauer der Schadensregulierung bei einer Wohngebäudeversicherung hängt von der Höhe des Schadens ab. Während kleine Schäden (z. B. runtergefallene Dachziegel bei einem Sturm) bestenfalls nach einer Woche geklärt sind, sieht die Situation bei einem Totalschaden anders aus. Da bei einem Totalschaden die Versicherung die Kosten für einen gleichwertigen Neubau übernimmt, begleitet er den Wiederaufbau und prüft die dabei entstandenen Rechnungen, welche für den Neubau anfallen, was sich nicht selten ein bis zwei Jahre ziehen kann. Hinzu kommen weitere Faktoren, welche bei einem Totalschaden die Schadensregulierung zeitlich verzögern können, wie z. B. die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft und die Prüfung des Versicherers, ob und in welchem Ausmaß eine Einstandspflicht besteht.
Diese Faktoren können zu einer Verzögerung führen
Außerdem können sich die Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Schadenswertermittlung ebenfalls verzögern, solange die Frage der Kostenübernahme ungeklärt ist. Sobald jedoch ein Gutachter seine Aufgabe erfüllt hat und die Versicherung mit der Kostenübernahme einverstanden ist, können die Handwerker in relativ kurzer Zeit mit ihrer Arbeit am Wohngebäude beginnen.
Warum wird die Wohngebäudeversicherung jedes Jahr teurer?
Gründe für steigende Versicherungsbeiträge
In den vergangenen Jahren sind die Zahl der Versicherungsfälle und die Schadenquote aufgrund zahlreicher Stürme und Überschwemmungen stark angestiegen, was sich bei der Wohngebäudeversicherung in erhöhten Beiträgen ausdrückt. Daneben sind die höhere Energie- und Baustoffpreise, Inflation sowie gestiegenen Löhne im Baugewerbe ebenfalls Faktoren, die sich auf den gleitenden Neuwertfaktor und somit auf den Versicherungsbeitrag bei einer Wohngebäudeversicherung auswirken.
Keine voreiligen Reaktionen!
Auch wenn man als Versicherungsnehmer nach einer Beitragserhöhung durch eine Indexerhöhung etwas tiefer ins Portemonnaie greifen muss, sollte nicht direkt impulsiv mit einer Ablehnung reagiert werden, da in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht besteht. In solch einer Situation hätte nämlich der Versicherer das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wodurch die Chancen, zukünftig einen neuen Versicherer zu finden, deutlich erschwert wären. Anders sieht es bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsanpassung aus: In solch einem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Warum wird bei der Wohngebäudeversicherung der Wert 1914 genutzt?
Da sich der Neubauwert von Gebäuden über die Jahre stetig verändert, wird der Wert 1914 als stabile Berechnungsgrundlage genommen, anhand derer die Versicherungssumme festgelegt und gegebenenfalls angepasst werden kann. Hinter dem Wert 1914 steckt die Schätzung, welchen Wert eine Immobile im Jahr 1914 gehabt hätte. Dabei wurde das Jahr 1914 nicht zufällig gewählt: In diesem Jahr vor dem Ersten Weltkrieg galten die Immobilienpreise als stabil vor der Inflation, gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Währung zu dem damaligen Zeitpunkt goldgedeckt war.
Warum ist eine Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sinnvoll?
Während eine Wohngebäudeversicherung Ihre Immobilie bei vielerlei Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser finanziell absichert, ist die Hausratversicherung für Schäden am Inventar des Hauses zuständig. Dabei kann es sich beispielsweise um Möbel, Wertgegenstände und Elektrogeräte handeln, die durch Einbruchsdiebstahl, Unwetter und weitere Ursachen zerstört bzw. entwendet werden.
Um in Ihrem Wohngebäude sowohl die unbeweglichen als auch beweglichen Elemente zu schützen, empfiehlt sich daher der Abschluss beider Versicherungsarten.
Warum heißt es verbundene Wohngebäudeversicherung?
Bei einer verbundenen Wohngebäudeversicherung handelt es sich um eine Versicherung, welche Ihre Immobile vor mehreren einzelnen Gefahren (Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel etc.) in lediglich einem Vertrag absichert. Somit stellen die versicherten Gefahren eine rechtliche Einheit dar. Dies ist insbesondere auch in Hinblick auf die Kündigung äußerst relevant. Dadurch, dass die versicherten Gefahren miteinander verbunden sind, können sie nicht einzeln gekündigt werden, da eine Kündigung bei einer verbundenen Wohngebäudeversicherung immer automatisch die Gesamtheit aller Gefahren betrifft.
Welche Rohre sind in der Wohngebäudeversicherung versichert?
Diese Rohre fallen unter den Versicherungsschutz
In der Regel fallen bei einer Wohngebäudeversicherung die Zu- und Ableitungsrohre der Wasserversorgung, der Warmwasser-, Dampfheizungs- und Wärmepumpenanlagen sowie der Klima- und Solarheizungsanlagen unter den Versicherungsschutz. Versichert sind zudem auch die Ableitungsrohre von Berieselungs- und Wasserlöschanlagen. Insbesondere Ableitungsrohre, die sich unterhalb der Terrasse befinden, sind durch einwachsende Wurzeln von einem höheren Rohrbruchrisiko betroffen und die daraus resultierenden Kosten können stark in die Höhe schnellen.
Nicht nur Rohre innerhalb des Gebäudes versichern!
In einigen Städten und Gemeinden sind Grundstückbesitzer auch für die Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks verantwortlich. Daher ist es beim Vertragsabschluss wichtig, darauf zu achten, bis zu welchem Punkt die Wasserrohre Ihres Wohngebäudes versichert sind. Beim Vertragsabschluss ist es wichtig, darauf zu achten, bis zu welchem Punkt die Wasserrohre Ihres Wohngebäudes versichert sind. Denn oft ist es besonders ratsam, eine Versicherungspolice zu wählen, bei der der Schutz auch bis außerhalb des Gebäudes reicht, sodass Sie auch bei Schäden an Rohren im Gartenbereich und bei Bedarf auch außerhalb des Versicherungsgrundstückes finanziell abgesichert sind. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Rohre zur Versorgung des versicherten Gebäudes bzw. der auf dem versicherten Grundstück befindliche Elemente (z. B. eines Pools) dienen.
Sind Rohrverstopfungen vom Versicherungsschutz gedeckt?
Über die versicherte Gefahr Leitungswasser sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch Wasseraustritt aufgrund einer Verstopfung entstehen, im Versicherungsschutz mitinbegriffen. Jedoch verlangen die meisten Versicherungen für die Kostenübernahme bei Beseitigung der Rohrverstopfung die Vereinbarung einer gesonderten Klausel.
Ist Wasserverlust infolge von Rohrbruch ebenfalls versichert?
Ein Rohrbruch führt oftmals nicht nur zu Nässeschäden, sondern auch zu einem enormen Wasserverbrauch, der ebenfalls mit deutlich hohen Kosten verbunden ist. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten, die im Zusammenhang mit einem Rohrbruch entstanden sind, da diese über die Gefahr Leitungswasser abgesichert sind.
Greift der Versicherungsschutz bei frostbedingten Schäden?
Bei niedrigen Temperaturen besteht die Gefahr, dass beispielsweise Wasserhähne im Garten des versicherten Grundstückes platzen können. Besteht in Ihrer Wohngebäudeversicherung der Einschluss von frostbedingten Schäden an Armaturen, sind Sie im Schadensfall finanziell auf der sicheren Seite.
Was ist in der Wohngebäudeversicherung unter Nässeschäden zu verstehen?
Unter Nässeschäden fallen in der Wohngebäudeversicherung Schäden, die durch bestimmungswidrig austretendes Wasser entstehen. Bei Wasser muss es sich dabei nicht nur klassischerweise um Leitungswasser handeln: Auch Wasserdampf, Öle, Sole sowie Kühl- und Kältemittel zählen zu dieser Kategorie.
Welche Gebäudeart ist nicht über die Wohngebäudeversicherung versicherbar?
Die Nutzung des Gebäudes ist entscheidend
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich bei der Wohngebäudeversicherung um eine Versicherung, die für Immobilien gedacht ist, welche überwiegend durchgängig bewohnt werden. Gebäude, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen, fallen somit nicht in die Kategorie der Wohngebäude und können dementsprechend nicht über diese Art der Versicherung abgesichert werden.
Häuser mit gemischter Nutzung
Bei einigen Berufstätigen, vor allem bei Selbstständigen, befindet sich der Wohn- und Arbeitsort in ein und demselben Haus. Für Immobilien, deren Anteil der gewerblichen Nutzung 50 % nicht überschreitet, ist eine Wohngebäudeversicherung möglich. Jedoch ist zu beachten, dass für Häuser mit gemischter Nutzung höhere Beitragssätze gelten als für Häuser, die ausschließlich für Wohnzwecke genutzt werden.
Was zählt bei der Wohngebäudeversicherung zur Wohnfläche?
Bei der Wohnfläche handelt es sich um einen wichtigen Faktor, anhand dessen der Versicherungsbeitrag berechnet wird. Aus diesem Grund sollte unbedingt die Wohnfläche korrekt angegeben werden, da ansonsten die Gefahr einer Unterversicherung oder Leistungskürzung bestehen könnte.
Die Wohnfläche setzt sich folgendermaßen zusammen:
Bei der Wohngebäudeversicherung werden die klassischen Räume eines Hauses (Wohn-, Schlaf- und Badezimmer sowie Küche), Flure sowie Nebenräume (z. B. Besenkammer) komplett zur Wohnfläche gezählt. Ebenso werden Wintergärten, Schwimmbäder, Saunen sowie Fitnessräume zur Wohnfläche zugeordnet. Daneben gibt es Bereiche des Hauses, welche lediglich bis zur Hälfte zur Wohnfläche angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten.
Dies wird nicht zur Wohnfläche gezählt:
Kellerräume, Waschküchen und Heizungsräume gehören in der Wohngebäudeversicherung nicht zur Wohnfläche. Außerdem ist zu beachten, dass Schornsteine, Mauervorsprünge und Säulen, die gewisse Maße überschreiten, von der Wohnfläche abgezogen werden.
Wer kann eine Wohngebäudeversicherung abschließen?
Grundsätzlich gilt, dass der Eigentümer der Immobilie die Wohngebäudeversicherung abschließen sollte. Folglich sind Mieter nicht in der Lage, Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung zu werden. Es besteht daneben die Möglichkeit, dass der Lebenspartner oder enge Verwandte des Eigentümers wie beispielsweise Eltern oder Kinder eine Wohngebäudeversicherung für den Eigentümer der Immobilie abschließen können.
Bei einem Haus, das aus mehreren Eigentumswohnungen besteht, kann ein einzelner Eigentümer nicht eigenhändig eine Wohngebäudeversicherung abschließen, sondern fällt gemeinsam mit der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Entscheidung über den Abschluss einer Gebäudeversicherung.
Wer zahlt die Wohngebäudeversicherung bei Trennung?
Bei der Zahlung der Wohngebäudeversicherung nach einer Trennung ist ausschlaggebend, wer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Demnach zahlt bei einer Trennung derjenige die Versicherungsbeiträge, der im Grundbuch als der Eigentümer der Immobilie vermerkt ist. Sollten jedoch beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen sein, so ändert sich in Hinblick auf die Gebäudeversicherung zunächst nichts, solange das Wohneigentum auf eine der geschiedenen Personen übertragen wird.
Wie lange läuft eine Wohngebäudeversicherung?
Bei der Laufzeit einer Wohngebäudeversicherung existieren unterschiedliche Regelungen je nach Tarif und Versicherer, wobei die meisten eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben. Dabei gilt die Faustregel: Je länger die Vertragslaufzeit, umso günstiger der Versicherungsbeitrag. Die Dauer des Vertrages ist insbesondere für die Kündigung und den Wechsel der Wohngebäudeversicherung relevant.
Wie viele Wohngebäudeversicherungen gibt es in Deutschland? Und wie viele Menschen haben eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen?
Die Anzahl der Versicherer für Wohngebäudeversicherungen liegt im dreistelligen Bereich. Laut den Daten des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) lag der Bestand der Wohngebäudeversicherungen in Deutschland im Jahre 2021 bei 19,3 Millionen.
Welche Auswirkungen kann grobe Fahrlässigkeit in der Wohngebäudeversicherung haben?
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Kleine Unaufmerksamkeiten im Alltag wie z. B. eine unbeaufsichtigte Kerze oder das Verlassen des Hauses mit geöffneten Fenstern können zu verheerenden Folgen an Ihrem Wohngebäude führen. Sollte ein Schaden durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstehen, ist der Versicherer in der Lage, die Leistung zu kürzen. Aus diesem Grund raten wir unseren Mandanten, einen Tarif zu wählen, in dem der Versicherer auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichtet und die volle Leistung im Versicherungsfall somit nicht verweigert werden kann.
Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten
Die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten in der Wohngebäudeversicherung garantieren dem Versicherer stets auf dem neusten Stand zu bleiben und Schadensrisiken besser einschätzen zu können. Dazu zählen beispielweise die Anzeigepflicht bei Baumaßnahmen am Gebäude sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Verhaltensvorschriften, mithilfe derer Schäden vorgebeugt und im Schadensfall so minimal wie möglich gehalten werden können. Sollte der Versicherungsnehmer den Obliegenheiten aus grober Fahrlässigkeit nicht nachkommen, kann dies zur Kürzung der Leistung bis hin zur Kündigung des Versicherungsvertrages führen. Viele Versicherer bieten jedoch einen Verzicht auf eine Leistungskürzung durch fahrlässige Obliegenheitsverletzung an, sodass lediglich bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung mit negativen Folgen für die Versicherungsleistung zu rechnen ist.
Wann ist in der Wohngebäudeversicherung eine Neuwerterstattung möglich?
Eine Neuwerterstattung nach einem Totalschaden ist allgemein nur möglich, wenn das Wohngebäude innerhalb einer bestimmten Frist an derselben Stelle in gleicher Art und Güte wiederaufgebaut wird. Falls Sie nach einem Totalschaden durch beispielsweise einen Brand Ihr Wohngebäude nicht wiederaufbauen oder alternativ ein hochwertigeres Gebäude mit einer anderen Nutzungsart errichten möchten, wird in der Regel nur der Zeitwert des versicherten Gebäudes erstattet. Jedoch enthalten einige Versicherungsverträge eine spezielle Klausel, die in solch einem Fall auch eine Neuwerterstattung vorsieht.
Übernimmt die Wohngebäudeversicherung zusätzliche Kosten, wenn die Immobilie zeitweilig nicht bewohnbar ist?
Mietausfall
In manchen Fällen können bestimmte Schäden (z. B. durch Rohrbruch oder Brand) zu einer zeitweisen Unbewohnbarkeit des Wohngebäudes führen, da die Wiederherstellung des alten bewohnbaren Zustands viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere für Vermieter kann dies finanzielle Verluste bedeuten, da währenddessen die Mieter nicht zur Zahlung verpflichtet sind. Daher empfehlen wir für diejenigen, die ihr Wohngebäude vermieten, im Versicherungsvertrag auf die Klausel „Mietausfall“ zu achten.
Unterbringungskosten im versicherten Schadenfall
Auch wenn der Versicherungsnehmer sein Wohngebäude nicht vermietet, kann eine Unbewohnbarkeit durch einen Schadensfall selbstverständlich auch den Eigentümer betreffen. Bei kleinen Schäden, die innerhalb weniger Tage schnell behoben sind, mag zwar eine Übernachtung bei Freunden oder Verwandte eine gute Lösung sein, doch bei Schäden, die zu einer längerfristigen Unbewohnbarkeit führen, ist das Hotel dann doch die angenehmere Wahl für alle Beteiligten. Die Hotelkosten während der Aufräumarbeiten übernimmt glücklicherweise die Wohngebäudeversicherung,
Sind Kunststoffscheiben in der Wohngebäudeversicherung abgesichert?
Kunststoffscheiben, die häufig in Duschkabinen, Türen und Wintergärten vorzufinden sind, fallen unter den Versicherungsschutz in der Wohngebäudeversicherung. Im Gegensatz dazu sind zum Beispiel Trinkgläser und weitere einfache Hohlgläser nicht mitversichert.
Wie werden Glasschäden in der Wohngebäudeversicherung gehandhabt?
Glasbruchversicherung
Ergänzend zur Wohngebäudeversicherung empfehlen wir den Abschluss einer Glasbruchversicherung, damit Sie im Falle von Bruchschäden am Mobiliar und der Gebäudeverglasung, worunter z. B. die Verglasung von Zimmertüren, Fenster und Balkontüre fallen, abgesichert sind. Insbesondere für Mieter ist diese Versicherungsart wichtig, da die Privathaftpflichtversicherung bei Schäden durch eigenes Verschulden nicht greift.
Glasbausteine
Der Vorteil einer Glasversicherung ist, dass auch Glasbausteine, welche häufig aufwendig im Treppenhaus, in der Küche oder im Flur eingearbeitet sind, auch im Schadensfall abgesichert sind. Daher ist es äußerst ratsam, diesen Einschluss mit in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen.
Was geschieht, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund von Arbeitslosigkeit seinen Beitrag nicht mehr zahlen kann?
Damit in der Wohngebäudeversicherung der Versicherungsschutz gewährt werden kann, muss natürlich unter anderem eine Prämie seitens des Versicherungsnehmers gezahlt werden. Sollte dieser arbeitslos werden und daher aus finanziellen Gründen seinen Versicherungsbeitrag nicht mehr zahlen können, so fällt der Versicherungsschutz weg. Allerdings bieten viele Versicherungsunternehmen im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit eine Beitragsbefreiung für einen bestimmten Zeitraum, damit das Wohngebäude des Versicherungsnehmers auch während dieser wirtschaftlich schwierigen Lage weiterhin abgesichert bleibt.
Verändern sich die Leistungen in der Wohngebäudeversicherung mit der Zeit?
Auch nach Vertragsabschluss ändern sich oftmals die Leistungen eines Versicherungstarifes zugunsten des Versicherungsnehmers. Damit Ihre Wohngebäudeversicherung immer auf dem aktuellsten Stand ist und es im Ernstfall nicht zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt, empfehlen wir Ihnen automatische Leistungsupgrades anstelle einer manuellen Aktualisierung.