Wohngebäudeversicherung Einfamilienhaus – das Wichtigste im Überblick
Da es sich bei einem Einfamilienhaus um eine sehr kostenintensive Investition handelt, ist es besonders wichtig, diese mit einer Wohngebäudeversicherung finanziell zu schützen. Sollte es zu Schäden am Einfamilienhaus kommen, müssen die meist kostspieligen Reparaturen dann nicht aus eigener Tasche bezahlt werden. Die Vorteile einer Wohngebäudeversicherung bei Einfamilienhäusern und was es bei der Antragstellung zu beachten gilt, erläutern wir Ihnen im nachfolgenden Artikel.
Oft gelesen auf dieser Seite
- Definition: Einfamilienhaus
- Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
- Was gehört zu den versicherten Sachen eines Einfamilienhauses?
- So werden bei einer Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser die Kosten ermittelt
- Wer übernimmt die Wohngebäudeversicherung nach einem Hauskauf?
- Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Gebäudeversicherungen!
1. Definition: Einfamilienhaus
Bei einem Einfamilienhaus handelt es sich um ein Wohngebäude, das lediglich von einer Bedarfsgemeinschaft dauerhaft bewohnt wird. In den meisten Fällen ist das Einfamilienhaus das Eigentum des Nutzers. Neben dem klassischen freistehenden Eigenheim zählen auch Reihenhäuser und Doppelhaushälften als Einfamilienhaus.
Quelle: Statistisches Bundesamt (2018)
2. Was deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?
Bei einer Wohngebäudeversicherung ist Ihr Einfamilienhaus grundsätzlich gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel geschützt. Daneben besteht die Möglichkeit, je nach Bedarf weitere Zusatzbausteine (z. B. Schutz gegen weitere Elementarschäden) für den Leistungsumfang des Versicherungsschutzes zu wählen. Durch die Gebäudeversicherung werden Aufräumungs- und Abbruchkosten übernommen und bei einem Totalschaden die Kosten für einen Neubau.
Wichtig für die Übernahme der Kosten ist, dass die Schäden nicht aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Eigentümers entstanden sind. Außerdem sei erwähnt, dass bei der Wohngebäudeversicherung im Gegensatz zur Hausratversicherung keine Möbel mitversichert sind.
3. Was gehört zu den versicherten Sachen eines Einfamilienhauses?
Neben dem Einfamilienhaus selbst zählen auch Garagen und Nebengebäude mit zu den versicherten Sachen. Überdachungen, Beleuchtungsanlagen und Markisen gelten als verbundenes Zubehör und sind somit im Versicherungsschutz mitinbegriffen. Ebenso sind in der Regel Rohre und Leitungen sowie gegebenenfalls auch Photovoltaikanlagen mitversichert. Genauere Bestimmungen zu den versicherten Elementen können zwischen den Versicherungsunternehmen variieren, weshalb es ratsam ist, sich vor Vertragsabschluss ausführlich zu informieren.
4. So werden bei einer Wohngebäudeversicherung für Einfamilienhäuser die Kosten ermittelt
Die Kosten einer Wohngebäudeversicherung setzen sich aus mehreren Faktoren zusammen und können sich je nach Versicherer auch stark voneinander unterscheiden. Die Hauptfaktoren sind unter anderem der Leistungsumfang der Versicherung, die Lage, das Baujahr, die Wohnfläche sowie die Beschaffenheit des Gebäudes und ob Sanierungen stattgefunden haben oder Vorschäden vorhanden sind.
Die Wohnfläche wird aus der Grundfläche der Räume, aber auch von Wintergärten, Schwimmbädern und Saunen zusammengerechnet. Die Fläche der Balkone, Loggien, Terrassen und Dachgärten werden je nach Qualität zu 25 bis 50 Prozent zur Wohnfläche angerechnet. Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume, Garagen und Hausflure zählen hingegen nicht zur Wohnfläche. Des Weiteren werden Schornsteine, Mauervorsprünge sowie Vormauerungen und Verkleidungen, sofern ihre Grundfläche bestimmte Maße betragen, von der Wohnfläche abgezogen. Wie sich die Wohnfläche im Detail berechnet, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Bestimmungen des Versicherers.
Bei der Wohngebäudeversicherung bei Einfamilienhäusern spielt die Bauartklasse bzw. die Fertighausgruppe ebenfalls eine wesentliche Rolle. Diese setzen sich aus der Beschaffenheit der Außenwände (z. B. Beton, Stahl- oder Holzfachwerk) und die der Dacheindeckung (hart oder weich) zusammen. Die genaue Einteilung und Gruppierung kann sich dabei je nach Versicherungsunternehmen unterscheiden.
Zur Wertermittlung eines Einfamilienhauses nutzen viele Versicherer Fragebögen, in denen Informationen zur Wohnfläche und den Ausstattungsmerkmalen gefordert werden. Dort wird anhand der Angaben zum Flachdach, Dachgeschoss und der Anzahl der Etagen der Gebäudetyp ermittelt. Bei der Ermittlung der Bauausführung und -ausstattung sind Angaben zu den Materialien des Daches, der (Außen)Wände und Decken, Fußböden sowie Fenster und Türen relevant. Ebenso spielen bei der Wertermittlung Angaben zu Sanitäranlagen und Heizungen eine wichtige Rolle.
Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Angaben im Versicherungsantrag vollständig und wahrheitsgemäß getätigt werden, damit es im Versicherungsfall zu keiner Leistungsverweigerung seitens des Versicherers kommen kann. Ebenso ist nach Vertragsabschluss der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, Änderungen am Einfamilienhaus zu melden.
Quelle: Verband deutscher Pfandbriefbanken (2022)
5. Wer übernimmt die Wohngebäudeversicherung nach einem Hauskauf?
Bei dem Erwerb eines Einfamilienhauses geht mit dem Eintrag ins Grundbuch die bestehende Gebäudeversicherung des ehemaligen Eigentümers automatisch auf den neuen über. Dasselbe gilt auch, wenn ein Haus geerbt wird. Positiv ist, dass in solchen Fällen ein Sonderkündigungsrecht besteht, was Ihnen ermöglicht, gegebenenfalls eine neue Versicherung mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis abzuschließen.
6. Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Gebäudeversicherungen!
Als Eigentümer sollte man vor Vertragsabschluss einen unabhängigen Versicherungsmakler konsultieren, damit ein professioneller Vergleich verschiedener Wohngebäudeversicherungen für ein Einfamilienhaus erfolgen kann. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Service das beste Angebot einer Wohngebäudeversicherung für ihr Einfamilienhaus zu finden.