Wohngebäudeversicherung: Schutz vor unbenannten Gefahren

Neben dem Basisschutz Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie dem Zusatzbaustein Elementarschäden ist in der Wohngebäudeversicherung die Deckungserweiterung unbenannte Gefahren ein weiterer wichtiger Bestandteil. Mit einem weitreichenden Versicherungsschutz einer All-Risk-Deckung sind Sie in den meisten Schadensszenarien finanziell abgesichert. Was genau unter unbenannte Gefahren zu verstehen ist, erklären wir Ihnen im Nachfolgenden.

Was sind unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung?

Wie der Begriff schon impliziert, sind unbenannte Gefahren nicht klar definiert. Es handelt sich dabei um eine Gefahrenkategorie, deren Schadensursachen nicht in den Bedingungen benannt wurde. Es gilt dabei der Grundsatz, dass alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, unter den Versicherungsschutz fällt. Hier gilt es allerdings zu beachten, dass einige Ausschlüsse bestimmter Schadensereignisse vorliegen. Darunter fallen bei den meisten Versicherern Schäden, die durch Krieg, Vorsatz oder Kernenergie entstanden sind. Auch existieren bei den unterschiedlichen Versicherern zum Teil verschiedene Ausschlüsse, weshalb es wichtig ist, sich vor Vertragsabschluss mithilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers ausführlich darüber zu informieren, was bei einer All-Risk-Deckung versichert ist und was nicht.

Unbenannte Gefahren in der Wohngebäudeversicherung: Beispiele

Im Gegensatz zur Schadenskategorie Sturm ist bei der Deckung durch unbenannte Gefahren auch starker Wind unter der Windstärke 8 mitversichert. Weitere Beispiele für unbenannte Gefahren wären das Verschütten von Flüssigkeiten und Farben, Rußschäden, innere Unruhen, Vandalismus, Sengschäden, Schäden durch Anprall etc.

Wichtig anzumerken ist, dass Schäden, die durch den Baustein Elementarschäden gedeckt werden können, nicht in den Bereich der unbenannten Gefahren fallen. Eine All-Risk-Deckung bestehend aus einer Kombination der Zusatzbausteine Elementarschäden und unbenannte Gefahren ist in der Wohngebäudeversicherung sinnvoll, da so ein breites Spektrum an Schadensszenarien abgedeckt ist.

Beispielsweise können bei einer Teilüberflutung des Versicherungsgrundstücks der Keller, die Regenrinne oder die Lichtschächte volllaufen oder die Terrasse bzw. der Balkon überschwemmt werden. All dies sind Fälle, bei der die Elementardeckung nicht explizit greift, da es sich nicht um eine Überflutung des Grunds und Bodens des versicherten Grundstücks handelt, sondern um eine partielle Überflutung. Sofern allerdings in der Gebäudeversicherung kein Ausschluss für Nässeschäden vorgesehen ist, könnte in diesem Fall dieser durch Witterungsniederschlag entstandene Schaden über die Deckung unbenannte Gefahren reguliert werden.

Die Grafik zeigt den Schadenaufwand in der Wohngebäudeversicherung in Milliarden €

Quelle: GDV (2022)

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Bei der All-Risk-Deckung handelt es sich um eine Deckungserweiterung bestehend aus Elementarschäden und unbenannten Gefahren. Nicht selten sind viele Schadensereignisse unvorhersehbar und können große Schäden an Ihrer Immobilie anrichten. Aus diesem Grund ist für eine umfassende Wohngebäudeversicherung dieser Ergänzungsbaustein unverzichtbar. Um für Sie den besten Versicherungstarif zu finden, der auf Ihr Wohngebäude perfekt abgestimmt ist, stehen wir für ein ausführliches Gespräch mit unseren Mandanten zur Verfügung. Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung können Sie sich gerne an uns wenden!