Wohngebäudeversicherung Eigentumswohnung

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist mit hohen Kosten verbunden und stellt eine der größten Investitionen im Leben dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Immobilie für Schadensfälle mit einer Wohngebäudeversicherung finanziell abzusichern.

Bei einer Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen gelten vertragliche Besonderheiten, weil die einzelnen Wohnungen der Immobilie in der Regel unterschiedliche Eigentümer haben. Worin sich eine Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen im Vergleich zu Einfamilienhäusern unterscheidet, schildern wir in diesem Artikel.

1. Definition: Eigentumswohnung

Im Gegensatz zu Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus eines alleinigen Eigentümers, welche nicht einzeln verkauft werden können, handelt es sich bei einer Eigentumswohnung um eine rechtlich selbstständige Wohneinheit innerhalb eines Gebäudes.

Die Grafik zeigt die Entwicklung der Angebotspreise für Eigentumswohnungen in Deutschland

Quelle: empirica Miet- und Kaufpreis-Ranking Q3/22 (2022)

2. Wohngebäudeversicherung bei Eigentumswohnung: Wer übernimmt die Kosten?

Auch bei Eigentumswohnungen ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unverzichtbar, um die Versicherungsnehmer bei möglichen Schäden finanziell abzusichern. Da das Wohngebäude in der Regel mehrere Eigentümer hat, trifft man die Entscheidung über den Abschluss von Versicherungen nicht allein, sondern gemeinsam mit der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Die Wohngebäudeversicherung wird durch die Hausverwaltung abgeschlossen und bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der WEG. Die Kosten der Versicherungsprämie für die einzelnen Eigentümer richten sich dabei nach dem Anteil der Immobilie, d. h. der Größe der Wohnung, und werden über das Hausgeld gedeckt. Eine WEG setzt sich aus den Wohnungseigentümern eines Objekts zusammen und regelt neben der Gebäudeversicherung auch weitere Angelegenheiten wie die Festlegung der Nebenkosten, die Treppenhausreinigung oder die Wartung gemeinschaftlich genutzter Anlagen.

Bei Eigentumswohnungen ist es sinnvoll, gemeinsam eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen, da anderenfalls die Gesamtkosten viel höher wären und im Versicherungsfall Probleme bei der Zuständigkeit unter den verschiedenen Versicherern auftreten könnten. Laut Wohnungseigentumsgesetz ist für die WEG der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sowie eine Feuerversicherung verpflichtend. Da eine Wohngebäudeversicherung neben Feuer noch viele weitere Gefahren versichert, ist der Abschluss daher besonders ratsam.

3. Dies ist bei einer Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen versichert

Mithilfe einer Wohngebäudeversicherung ist Ihre Eigentumswohnung vor Schäden geschützt, welche durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel entstehen. Sie deckt unter anderem Reparaturkosten ab und übernimmt bei einem Totalschaden auch den Neubau des versicherten Gebäudes. Neben der Grundausstattung können weitere Elementarschäden, Schutz bei Mietausfällen und weitere Zusatzbausteine in den Leistungsumfang mitaufgenommen werden.

Im Normalfall ist bei einer Wohngebäudeversicherung lediglich Gemeinschaftseigentum versichert. Es besteht bei vielen Versicherern jedoch die Möglichkeit, Sondereigentum der einzelnen Eigentümer mitzuversichern, bei dem es sich beispielsweise um Einbauküchen oder Photovoltaikanlagen handeln kann.

Die Grafik zeigt den Anteil von Eigentümern bewohnten Wohnungen in Deutschland

Quelle: Statistisches Bundesamt (2018)

4. Wir beraten Wohnungseigentümer gerne zum Thema Wohngebäudeversicherung!

Eine Wohngebäudeversicherung für Eigentumswohnungen ist streng genommen nicht verpflichtend, jedoch dringend empfohlen, um Sie und Ihr Wohneigentum vor finanziellen Schäden zu schützen. Falls Sie und Ihre Wohneigentümergemeinschaft professionelle Unterstützung auf der Suche nach der idealen Gebäudeversicherung benötigen, stehen wir Ihnen mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Service gerne zur Verfügung!