Wohngebäudeversicherung: Sind Schäden durch Tiere versichert?
Nicht nur auf dem Land, sondern auch in der Stadt leben Mensch und Tier auf dichtem Raum zusammen. Von Kakerlaken bis Marder können Tiere für große Schäden an Gebäuden verantwortlich sein. Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz vor den Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel und kann bei Bedarf um weitere Bausteine wie Elementarschäden erweitert werden. Doch wie werden Tierschäden in der Wohngebäudeversicherung gehandhabt? Im nachfolgenden Artikel widmen wir uns genau dieser Frage.
Oft gelesen auf dieser Seite
Unbenannte Gefahren: Greift die Wohngebäudeversicherung bei Tierschäden?
Schäden an Ihrem Wohngebäude, die durch Tiere verursacht wurden, können grundsätzlich über den Zusatzbaustein unbenannte Gefahren versichert werden. Jedoch sollte bei der Wahl des Versicherers darauf geachtet werden, dass Schäden durch Tiere nicht ausgeschlossen sind. Häufig werden Schädlinge in der Auflistung der Ausschlüsse genannt, was direkt die Frage aufwirft, welche Tiere genau unter diese Bezeichnung fallen. Oftmals werden nämlich Marder nicht der Kategorie der Schädlinge zugeordnet, was sich positiv auf den Versicherungsumfang auswirkt.
Für weitere Informationen rund um unbenannte Gefahren lesen Sie gerne unseren Artikel zu diesem Thema.
Quelle: GDV (2022)
Beispiele für Tierschäden im Wohngebäude
Es kann passieren, dass sich ein Marder oder Waschbär in das Dach Ihres Wohngebäudes einnisten und dabei die Dachdämmung beschädigen könnte. Aber auch unscheinbare Tiere wie Vögel können für Schäden an der Fassadendämmung verantwortlich sein. Besonders hartnäckig sind Schädlinge wie Schaben, die zu einem Problem werden können, welches man als Laie allein nicht gelöst bekommt. Da hilft nur noch die Konsultierung eines Kammerjägers, was nicht selten mit hohen Kosten verbunden ist.
Zu beachten gilt außerdem, dass einige Wildtiere wie Marder dem Jagdrecht unterliegen. Aus diesem Grund darf er nicht von Privatpersonen gefangen oder gar getötet werden, auch wenn er sich in Ihren eignen vier Wänden aufhält.
Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Wohngebäudeversicherungen!
Ungewünschte Gäste können es sich in Ihrem Wohngebäude gemütlich machen und dabei immense Schäden anrichten. Daher sollte ein Versicherungstarif gewählt werden, bei dem auch Tierschäden unter den Versicherungsschutz fallen. Um Sie bei der Wahl nach der idealen Wohngebäudeversicherung für Ihr Haus zu unterstützen, bieten wir Ihnen als unabhängiger Versicherungsmakler gerne ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch an.