Wohngebäudeversicherung für Häuser mit gemischter Nutzung
Gemischt genutzte Gebäude können nur in den Bereich der Wohngebäudeversicherung fallen, wenn sie überwiegend, d. h. mindestens zur Hälfte, Wohnzwecken dienen. Beträgt der Gewerbeanteil mehr als 50 Prozent, so ist die Rede von einer gewerblichen Nutzung des Gebäudes.
Bei Häusern, welche (zum Teil) nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, unterscheidet sich der Schadenverlauf besonders in Bezug auf die Gefahren Feuer und Leitungswasser. Bei Sturm und Hagel hingegen wird die Gefahr ähnlich wie bei ausschließlich für Wohnzwecke genutzten Gebäuden eingestuft. Vor allem bei gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden verlangen die Versicherer weitaus höhere Beitragssätze für das Wohngebäude. Dabei kommt es auch auf die Betriebsart an: Während in einem Handwerksbetrieb der Beitragsaufwand wesentlich höher ist, fällt er bei einem kaufmännischen Betrieb geringer aus.
Quelle: JLL (2022)
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