Wohngebäudeversicherung: Diese Faktoren sind beim Leistungsvergleich relevant

Auf der Suche nach der idealen Wohngebäudeversicherung für Ihre Immobilie werden Ihnen eine Vielzahl unterschiedlicher Versicherungsunternehmen und Tarife begegnen. Welche Faktoren für die Versicherungsprämie relevant sind und auf welche Leistungen geachtet werden sollte, erfahren Sie in dem nachfolgenden Artikel.

1. Folgende Angaben zum Gebäude spielen bei der Antragstellung eine Rolle

Für einen Leistungsvergleich benötigt jede Versicherung zunächst Informationen über das Gebäude an sich. Dabei spielen insbesondere das Baujahr, die geografische Lage, die Nutzungsart, die Bauartklasse und die Dachart eine große Rolle. In diesem Zusammenhang sind ebenfalls die Beschaffenheit und Besonderheiten des Daches, der Wände und Fußböden sowie der Fenster und Türen zu nennen. Zudem haben wichtige Angaben, wie beispielsweise, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht, auch einen Einfluss auf die Versicherungssumme und -beiträge. Ebenso relevant sind Angaben zur Wohnfläche und Wohneinheiten, die Anzahl der Geschosse und ob Nebengebäude, Garagen, Schwimmbäder o. Ä. vorhanden sind.

Ein weiterer bedeutender Themenbereich für den Vergleich von Wohngebäudeversicherungen stellen die versicherten Gefahren, Schäden und Kosten dar, die im nächsten Abschnitt genauer erläutert werden.

2. Leistungsvergleich bei der Wohngebäudeversicherung – Auf diese Kriterien sollten Sie achten:

In den nachfolgenden Tabellen werden anhand von Kurzdefinitionen und Beispielen verschiedene Gefahrenkategorien und Deckungserweiterungen sowie versicherte Kosten und Sachen aufgelistet, welche beim Leistungsvergleich als Faktoren und Kriterien bei der Wahl der zu Ihrem Wohngebäude passenden Versicherung herangezogen werden sollten. Je nach Art und Lage des Gebäudes können dabei manche Gefahrenbereiche besonders relevant sein, weshalb es äußerst ratsam ist, sich vor Vertragsschluss bei der Beratung mit einem unabhängigen Versicherungsmakler diesen über die ausschlaggebenden Eigenschaften Ihrer Wohnimmobilie zu informieren.

Jeder Versicherer hat die Möglichkeit, die maximale Höhe der versicherten Kosten selbst zu bestimmen. In unseren Tabellen haben wir zu jedem Punkt einen Wert bzw. eine Dauer hinterlegt, welcher zur Orientierung dient und erfahrungsgemäß für die Mehrheit der Versicherungsnehmer ideal ist. Selbstverständlich ist vor Vertragsabschluss im Einzelfall zu prüfen, ob jene Werte auch auf Ihre Immobilie zutreffen. Gerade bei sehr großen Grundstücken oder Wohngebäuden mit einer besonderen Ausstattung ist daher eine Beratung bei einem unabhängigen Versicherungsmakler unverzichtbar.

Gefahrenkategorien und Deckungserweiterungen bei der Wohngebäudeversicherung

Gefahrenkategorie Definition; Beispiele
Leitungswasser

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

⇨ 30 000 Euro bei Ableitungsrohren außerhalb des Grundstücks

Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Leitungswasser:

·        Rohrverstopfung

·        Rohrbruch

·        Zu- und Ableitungsrohre auf dem Grundstück

·        Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Grundstücks

·        Frostbedingte Schäden

·        Nässeschäden

Feuer

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Schäden, die durch einen Brand entstanden sind:

·        Nutzwärmeschäden (z. B. durch Kamin oder Ofen)

·        Überspannungsschäden

·        Sengschäden

·        Explosionen & Implosionen

·        Luftfahrzeuge

Sturm; Hagel

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Schäden, die durch einen Sturm ab Windstärke 8 entstehen oder durch Hagelschauer bedingt sind:

·        Aufräumungskosten für Bäume

·        Schäden an Fenstern, Dächern; Mauerwerk

·        Schäden an Rollläden und Markisen

Elementarschäden

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Durch weitere Naturgefahren verursachte Schäden:

·        Rückstau

·        (Teil)Überflutungen

·        Schneelast; Lawinen

·        Erdbeben, Erdrutsch; Erdfall

·        Vulkanausbruch

Deckungserweiterungen Definition; Beispiele
Unbenannte Gefahren

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Absicherung von Schäden durch jegliche Gefahren, die nicht in der Versicherung explizit ausgeschlossen werden:

·        Vandalismus (z. B. Graffiti)

·        Innere Unruhen

·        Schäden durch Verschütten von Flüssigkeiten und Farben

·        Teilüberflutungen

All-Risk-Deckung

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Erweiterungsbaustein bestehend aus Elementarschäden; unbenannte Gefahren
Feuerrohbauversicherung

⇨ 36 Monate

Feuerversicherung während der Bauphase der Immobilie:

·        Schäden durch Brand, Explosionen; Überspannung

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

 ⇨ Wichtig: Anderenfalls können Versicherer es sich vorbehalten, die Leistung bei fahrlässig verursachten Schäden um beispielsweise 50 % zu kürzen

Schäden durch schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht:

·        Herbeiführung des Schadenfalles (z. B. Entstehung eines Brands aufgrund eines Teelichtes)

·        Verletzung der Obliegenheiten (z. B. Leerstand wurde nicht gemeldet und Pflichten wie das Heizen im Winter oder die Entleerung des Leitungswassers nicht eingehalten)

Unterversicherungsverzicht

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Ausschluss der Unterversicherung im Vertrag, mit dem der Versicherer die entstandenen Kosten ohne den Differenzbetrag übernimmt.

Versicherte Kosten bei der Wohngebäudeversicherung

Versicherte Kosten Definition; Beispiele
Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs-; Schutzkosten

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Bevor ein Wohngebäude oder ein Teil davon neu errichtet werden kann, muss eine Aufräumung des Grundstücks stattfinden. In manchen Fällen ist es auch notwendig, dass das beschädigte Gebäude(teil) abgerissen werden muss. Um während der Bauarbeiten intakte versicherte Sachen (z. B. Einbaumöbel) zu schützen, müssen diese oftmals an einen anderen Ort transportiert werden.
Aufräumungs-; Wiederaufforstungskosten für Bäume

⇨ 30 000 Euro

Insbesondere bei Stürmen kann es passieren, dass Bäume entwurzelt werden. Für die Entsorgung der beschädigten Bäume und der Anpflanzung neuer fallen dabei Kosten an, die von der Versicherung gedeckt sein sollten.
Sachverständigenkosten

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Falls die Höhe eines vom Versicherer festgestellten Schadens strittig ist oder über 5 000 Euro liegt, hat der Versicherer das Recht, ein Sachverständigenverfahren heranzuziehen. Dabei entstehen nicht selten Honorare im fünfstelligen Bereich.
Dekontaminationskosten

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Bei bestimmten Schadensfällen kann eine Kontamination des Erdreiches durch gefährliche Substanzen verursacht werden, die im Rahmen der Dekontamination entfernt werden müssen. Diese Verunreinigungen entstehen beispielsweise durch:

·        Löschwasser

·        Heizöl

Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Nach einem Schadensfall kann die versicherte Sache manchmal aufgrund behördlicher Auflagen nicht auf dieselbe Art und Weise wiederhergestellt werden, was in vielen Fällen zu Mehrkosten führen kann.

·        Beispiel: Ab 2026 dürfen keine Ölheizungen mehr eingebaut werden

Mehrkosten durch Preissteigerung

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Bei der sogenannten Preisdifferenzversicherung handelt es sich um einen Schutz vor Preissteigerungen zwischen dem Datum des Versicherungsfalles und dem Start des Wiederaufbaus. Je nach Schwere des Schadens können z. B. aufgrund von behördlichen Auflagen mehrere Monate zwischen diesen beiden Zeitpunkten liegen.

·        Beispiel: Angesichts der Inflation gab es im Jahr 2022 dramatische Preissteigerungen, insbesondere bei Baustoffen

Mehrkosten durch technologischen Fortschritt

⇨ Mitversichert (bis zur Höhe der Versicherungssumme)

Bei einer Beschädigung von versicherten Sachen, die mit „veralteter“ Technologie ausgestattet sind, ist es aufgrund des technologischen Fortschritts oft nicht möglich, diese exakt identisch zu ersetzen. Stattdessen erfolgt der Ersatz durch modernere Produkte mit ähnlichen Leistungseigenschaften. Betroffen sind häufig:

·        Photovoltaikmodule

·        Heizsysteme

Mietausfall; Hotelkosten

⇨ 36 Monate

⇨ 6 Monate bei Auszug des Mieters infolge eines Schadens

⇨ Hotelkosten: 100 Euro pro Person und Tag

Manche Schäden können dazu führen, dass die Immobilie zeitweilig nicht bewohnbar ist. Je nach Situation muss die Versicherung auch für die Unterbringung der Eigentümer und/oder Mieter in einem Hotel aufkommen. Der Mietausfall kann bei folgenden Punkten auftreten:

·        Wohnräume

·        Gewerberäume

·        Bei Auszug des Mieters oder unterbliebener Vermietung infolge eines Schadens

Diese Sachen sind in der Wohngebäudeversicherung versichert:

Versicherte Sachen Beispiele
Außenwandverkleidungen Holzfassade, Natursteinfassade etc.
Anbaumöbel und-küchen Einbauküche, Einbauschränke etc.
Nebengebäude Garage, Gartenhaus, Werkstatt etc.
Photovoltaikanlagen Mono- oder polykristalline PV-Module etc.
Weitere Anlagentypen Solarthermieanlagen, Geothermieanlagen etc.
Weitere Gebäudebestandteile Klassische Bestandteile eines Hauses wie Fenster, Türen, Bodenbelag etc.

Deshalb ist die korrekte Ermittlung der Versicherungssumme so wichtig

Das Heranziehen eines Experten im Bereich Versicherungen ist neben den oben genannten Gründen auch deshalb sinnvoll, weil Onlinetools nicht in der Lage sind, die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln. Dies ist darin begründet, dass die Berechnung der Versicherungssumme bei Unterversicherungsverzicht und der damit abhängenden Versicherungsprämie von Versicherer zu Versicherer oft voneinander abweicht. So nutzen manche Versicherer beispielsweise 130 Mark und andere 150 Mark für den Versicherungswert 1914.

Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme richtig ist, sodass keine Unterversicherung entsteht und Sie somit im Schadensfall vor Leistungskürzungen geschützt sind. Aus diesem Grund empfehlen wir unseren Kunden, bei Vertragsabschluss einen Unterversicherungsverzicht zu berücksichtigen.

Während der Vertragslaufzeit sollten Sie sich außerdem dessen bewusst sein, dass bei baulichen Änderungen an Ihrer Wohnimmobilie die Versicherungssumme angepasst werden muss. Ein typisches Beispiel hierfür ist der Ausbau des Kellers oder Dachgeschosses, wodurch sich die Wohnfläche des Grundstücks vergrößert. Kontaktieren Sie daher bei derartigen Bauplänen Ihre Versicherung, damit die Versicherungssumme dementsprechend korrigiert werden kann.

4. Wir empfehlen eine Selbstbeteiligung in der Wohngebäudeversicherung

Eine Selbstbeteiligung ist in den meisten Fällen bei der Wohngebäudeversicherung ratsam. Dabei empfehlen wir einen Wert von 10 % je Schadenfall, wobei die Selbstbeteiligung mindestens 250 Euro und maximal 2500 Euro betragen sollte. Hierbei handelt es sich um eine generelle Empfehlung, die es im Einzelfall in einem Beratungsgespräch zu prüfen gilt.

Die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung hat den großen Vorteil, dass sie je nach Versicherung einen Prämiennachlass von ca. 15-20 % bewirken kann. Allgemein sollten kleine Schäden am Wohngebäude selbst bezahlt und nicht der Versicherung gemeldet werden. Denn für die Versicherer ist nicht nur die Schwere der gemeldeten Schäden, sondern auch deren Anzahl relevant. Bei zu häufigem Melden von (Klein)Schäden steigt nämlich die Kündigungsgefahr.

5. Wir beraten Sie gerne weiter!

Welcher Anbieter oder Tarif der beste auf dem Versicherungsmarkt ist, kann nicht pauschal gesagt werden. Bei einer Wohngebäudeversicherung steckt hinter jedem Versicherungsnehmer ein Mensch mit einer individuellen Immobilie und verschiedenen Ansprüchen. Aus diesem Grund ist es von hoher Bedeutung, sich bei der Wahl der Versicherung ausgiebig informieren und beraten zu lassen.

Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, unseren Kunden eine auf sie abgestimmte Versicherungslösung zu vermitteln. Für ein komplett kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen daher gerne zur Verfügung!