Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahr Leitungswasser
Jede Wohngebäudeversicherung enthält einen Versicherungsschutz gegen die Gefahr Leitungswasser. Dass dieser Gefahrenbereich explizit als Leitungswasser bezeichnet wird, ist dabei kein Zufall, da nicht jeder Wasserschaden dieser Kategorie zugeordnet wird. Leitungswasserschäden sollten nicht unterschätzt werden, da sie zunächst unentdeckt bleiben, aber mit der Zeit immense Schäden an Ihrer Immobilie anrichten können. Was bei der Wohngebäudeversicherung als Leitungswasserschaden versichert ist sowie weitere wichtige Informationen rund um den Versicherungsschutz dieser Schadenskategorie erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
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Definition und Ursachen eines Leitungswasserschadens
Bei einem Leitungswasserschaden ist die Voraussetzung, dass Leitungswasser bestimmungswidrig aus den Rohren der Wasserversorgung, der Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, aus Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, Wasserbetten, Aquarien und Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen austritt. Bestimmungswidrig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Austritt des Leitungswassers gegen den Willen des Versicherungsnehmers oder eines anderen berechtigten Nutzers geschieht. Bei dieser Schadenskategorie ist bewusst von Leitungswasser die Rede und nicht von Wasserschäden generell. Weitere Wasserschäden, die z. B. durch Überschwemmung oder Rückstau entstanden sind, müssen bei der Wohngebäudeversicherung zusätzlich versichert werden.
Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (2021)
Ein Leitungswasserschaden kann beispielsweise durch Frost, Installations- oder Produktmängel entstehen. Häufig sind Verbindungen, Verdichtungen, Wasseranschlüsse an Geräten wie Waschmaschinen sowie Armaturen betroffen.
Auch Bruchschäden an Rohren sind anfällig für Leitungswasserschäden. Hier wird genauer unterschieden, ob es sich um einen Bruchschaden innerhalb oder außerhalb des Gebäudes handelt und ob er durch Frost oder sonstigen Gründen entstanden ist. Grundsätzlich sind Rohrbrüche jeglicher Ursachen versichert, jedoch besteht bei bestimmten Einrichtungen nur Versicherungsschutz, wenn der Bruch frostbedingt ist.
Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (2021)
Wohngebäudeversicherung für die Gefahr Leitungswasser: Was ist versichert?
Bei der Wohngebäudeversicherung sind Ihre Immobilie sowie die damit fest verbauten Einrichtungen versichert. Dies betrifft z. B. die Heizungsanlagen, das Sanitärsystem sowie die Zu- und Ableitungsrohre. Sind aus dem Leitungswasserschaden Nässe- und Frostschäden entstanden, so zählen diese ebenfalls zur Gefahr Leitungswasser. Wichtig hierbei ist anzumerken, dass bewegliche Gegenstände in Ihrem Wohngebäude wie beispielsweise Möbel nicht versichert sind, da diese unter den Schutz einer Hausratversicherung fallen. Ebenso übernimmt die Wohngebäudeversicherung keine Kosten, wenn sich der Leitungswasserschaden in Ihrer Immobilie auf das Nachbarhaus auswirkt, da jenes nicht zum versicherten Grundstück zählt.
Werden Schäden aufgrund von Leitungswasser verursacht, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Trocknung, Reparatur, Sanierung und Aufräumarbeiten. Des Weiteren können die Kosten für die Ortung des Wasseraustritts sowie die Beseitigung der Ursache von der Versicherung übernommen werden.
Es existieren auch Szenarien, bei denen die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall nicht (vollständig) leistet. Dabei kann es sich unter anderem um eine Unterversicherung, einen Leerstand des Wohngebäudes oder grobe Fahrlässigkeit handeln.
Das sind die Pflichten des Versicherungsnehmers
Als Versicherungsnehmer sind Sie dazu verpflichtet, die Risiken für die Entstehung von Schäden so minimal wie möglich zu halten. Überprüfen Sie daher regelmäßig, ob an Ihren Installationen Mängel vorliegen und falls ja, dass diese schnellstmöglich beseitigt werden. Generell sollten Haushaltsgeräte wie Spül- und Waschmaschinen niemals laufen, wenn Sie sich nicht zu Hause befinden. Denn sollte während des Waschvorgangs bestimmungswidrig Wasser austreten, wären Sie bei Anwesenheit in der Lage, schnell zu handeln.
Außerdem ist die Anbringung eines Leckageschutzes eine sinnvolle Maßnahme zur Vorbeugung von Leitungswasserschäden. Im Falle eines Leitungswasserschadens sollte unverzüglich die Wasserversorgung sowie der Strom abgestellt und das ausgetretene Wasser aufgefangen werden, um schlimmere Schäden zu vermeiden.
Wir sind Ihr Ansprechpartner im Bereich Wohngebäudeversicherungen!
Leitungswasserschäden sollten keineswegs unterschätzt werden, da sie zu immensen Schäden an Ihrem Wohngebäude und folglich hohen Kosten führen können. Um im Schadensfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen und finanziell abgesichert zu sein, ist daher der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Für eine umfangreiche und professionelle Beratung zum Thema Gebäudeversicherungen stehen wir Ihnen mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Service gerne zur Verfügung.