Versicherungsmöglichkeiten bei Foltovoltaikanlagen für das Eigenheim
Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Fotovoltaikanlage auf dem eigenen Grundstück, um Solarstrom für den Eigenbedarf zu produzieren. Laut Statistischen Bundesamt sind in Deutschland mittlerweile 2,2 Millionen Solaranlagen installiert (Stand 2022). Zwar mögen die Anschaffungskosten zunächst sehr hoch erscheinen, doch bereits nach wenigen Jahren amortisiert sich die PV-Anlage und erwirtschaftet dem Eigentümer Gewinne.
Da es sich bei der Installation und Wartung Solaranlagen für das Eigenheim um eine kostenintensive Investition handelt, ist es wichtig, dass diese vor unterschiedlichen Schäden geschützt ist. Die Wohngebäudeversicherung deckt auch bei Fotovoltaikanlagen einige Gefahren ab, jedoch empfehlen wir eine zusätzliche Fotovoltaikanlagenversicherung, damit Ihre Solarmodule umfänglich abgesichert sind. Im nachfolgenden Artikel erfahren Sie, was alles in Bezug auf Fotovoltaikanlagen von den beiden Versicherungsarten im Versicherungsschutz enthalten ist.
Oft gelesen auf dieser Seite
- Wofür ist eine Fotovoltaikanlagenversicherung zuständig?
- Wohngebäudeversicherung vs. Fotovoltaikanlagenversicherung: Versicherungsleistungen im Bereich Fotovoltaik
Wofür ist eine Fotovoltaikanlagenversicherung zuständig?
Ähnlich wie bei der Wohngebäudeversicherung sind bei der Fotovoltaikanlagenversicherung alle für den Betrieb erforderlichen Bestandteile der PV-Anlage gegen verschiedene Gefahrenkategorien versichert. Neben den Solarmodulen betrifft dies folglich auch die Zähler, Verkabelungen, Wechselrichter, Anzeigetafeln etc. Im Schadensfall übernimmt die Fotovoltaikanlagenversicherung unter anderem Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie die Kosten, die bei der Determination entstehen.
Ebenfalls deckt der Versicherungsschutz die Kosten, die im Falle eines Teilschadens für die Wiederherstellung der Solaranlage anfallen. Sollte es zu einem Totalschaden kommen, so wird in der Regel der Neuwert der gesamten Anlage erstattet. Des Weiteren besteht bei vielen Fotovoltaikanlagenversicherungen die Option, den Ertragsausfall zusätzlich abzusichern, falls Ihre Solaranlage nicht mehr in der Lage sein sollte, Strom zu erzeugen.
Quelle: BDEW (2022)
Wohngebäudeversicherung vs. Fotovoltaikanlagenversicherung: Versicherungsleistungen im Bereich Fotovoltaik
Bei dem nachfolgenden Leistungsvergleich gehen wir von einem marktüblichen Leistungsumfang in der Wohngebäudeversicherung mit dem Baustein Elementarschäden aus. Allerdings können sich die Konditionen selbstverständlich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden, weshalb dieser Vergleich lediglich als Orientierung gilt. Fakt ist jedoch, dass es ohne eine zusätzliche Fotovoltaikanlagenversicherung immer Lücken im Versicherungsschutz geben wird.
Diese Gefahren sind sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Fotovoltaikanlagenversicherung abgedeckt:
Schäden, die an der Fotovoltaikanlage durch Brand, direkten Blitzeinschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz entstehen, sind in beiden Versicherungsarten über die Gefahr Feuer abgedeckt. Zum Standardschutz gehören ebenfalls Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck und weitere Naturgefahren wie Felssturz, Steinschlag und Erdrutsch.
Diese Schadensarten sind nur über eine Fotovoltaikanlagenversicherung abgesichert:
In der Wohngebäudeversicherung sind im Gegensatz zur Fotovoltaikanlagenversicherung Schäden an der PV-Anlage nicht über die Gefahr Feuer abgedeckt, wenn es sich um indirekten Blitzschlag oder um Überspannung handelt. Des Weiteren bietet die Fotovoltaikanlagenversicherung Schutz bei Vandalismus und Diebstahl von Anlagenteilen sowie bei Schäden durch Tierbiss. Darüber hinaus greift der Versicherungsschutz selbstverständlich bei Schadensarten, die spezifisch für Solaranlagen sind wie beispielsweise innere Gebrechen bzw. Betriebsschäden, GAP-Deckung, Bruch der Paneelverglasung bis hin zu Bedienungsfehlern und Ungeschicklichkeit sowie Ertragsausfällen bei Stillstand der Anlage.
Dies ist nicht über die Fotovoltaikanlagenversicherung abgesichert:
Die Szenarien, in denen der Schutz der Fotovoltaikanlagenversicherung nicht greift, sind den generellen Ausschlüssen in der Wohngebäudeversicherung sehr ähnlich. Dazu zählen z. B. innere Unruhen und Krieg, Schäden durch Kernenergie, Abnutzung und Alterung sowie vorsätzliches Handeln des Versicherungsnehmers. Ebenfalls unterliegt bei der Fotovoltaikanlagenversicherung der Versicherungsnehmer bestimmten Pflichten und Obliegenheiten, bei deren Verletzung der Versicherer die Leistung kürzen oder sogar verweigern kann.
Wir beraten Sie gerne zum Thema Versicherungen!
Bei einer Fotovoltaikanlage handelt es sich meistens um eine Investition im vier- bis fünfstelligen Bereich. Darum ist ein umfassender Versicherungsschutz unverzichtbar, um im Schadensfall nicht in finanzielle Not zu geraten. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere Kunden mithilfe unseres professionellen Beratungsservices auf dem Weg zu ihrer individuellen Versicherungslösung zu begleiten. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne telefonisch oder via E-Mail für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch!