Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahr Feuer
Ein Wohngebäude, die womöglich größte Investition im Leben, sollte unbedingt gegen die Gefahr Feuer versichert sein. Heutzutage beinhaltet eine Wohngebäudeversicherung im Basistarif einen Versicherungsschutz für die Gefahren Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Feuer. Das Wichtigste zum Gefahrenbereich Feuer erfahren Sie im Nachfolgenden übersichtlich und kompakt zusammengefasst.
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Wohngebäudeversicherung: Diese Ursachen existieren bei der Gefahr Feuer
Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (2022)
Brand
Anders als bei anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Leitungswasser sind bei der Feuerversicherung beinahe alle Ursachen versichert, die einen Brandschaden zur Folge haben. Klassischerweise stellt man sich unter Feuer einen Brand vor. Dieser wird als ein Feuer definiert, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist bzw. diesen verlassen hat und sich weiter ausbreitet. Darunter fallen z. B. neben einer Kerze auch der Brenner einer Heizungsanlage. Wichtig zu beachten ist außerdem, dass für den Eintritt eines Versicherungsfalles eine offene Flamme eine notwendige Voraussetzung ist und somit ein Hitzeschaden selbst nicht automatisch zur Gefahr Feuer zugeordnet wird.
Überspannung durch Blitzeinschlag
Eine weitere Ursache stellt der Blitzeinschlag dar. Insbesondere bei Gewittern ist diese Gefahr erhöht und kann im schlimmsten Fall zu einem Feuerschaden im Haus führen. Gerade Elektroinstallationen wie Stromleitungen und Steckdosen sind häufig davon betroffen. Für ausführlichere Informationen über die Gefahr Blitzeinschlag lesen Sie gerne unseren Artikel zum Thema Wohngebäudeversicherung und Überspannung.
Explosionen
Von Feuerschäden durch Explosionen ist die Rede, wenn sich Gase oder Dämpfe plötzlich und kraftvoll ausdehnen. Dieses Ausdehnungsbestreben kann vor allem in Gasleitungen sowie in unter hohem Druck stehenden Behältern vorkommen. Ein interessanter Fakt ist, dass Ihr Wohngebäude auch versichert ist, wenn die Explosion im Nachbarhaus aufgetreten ist und dadurch Ihre Immobilie beschädigt wurde.
Implosionen
Bei einer Implosion handelt es sich um einen plötzlichen Zusammenfall eines Hohlkörpers, welcher durch eine Kombination aus einem inneren Unterdruck und eines äußeren Überdrucks entsteht. In der Vergangenheit waren hauptsächlich Röhrenfernseher von Implosionen innerhalb eines Wohngebäudes betroffen. Jedoch sind Implosionsschäden heute im Zeitalter der Flachbildschirme eher selten anzutreffen.
Luftfahrzeuge
Zwar sind Luftfahrzeuge eine äußert seltene Feuerursache für Wohngebäude, was jedoch nicht bedeutet, dass der Eintritt eines solchen Falles undenkbar bzw. unmöglich ist. In diesem Rahmen sind Feuerschäden, die durch den Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges entstehen, versichert. Unter Luftfahrzeuge fallen nicht nur typischerweise Flugzeuge oder Helikopter, sondern auch jene unbemannter Art wie Satelliten oder Drohnen.
Was ist bei der Wohngebäudeversicherung im Zusammenhang mit Feuer versichert?
Zwar besteht die Möglichkeit, eine separate Feuerversicherung abzuschließen, jedoch ist es sinnvoller, den Abschluss einer verbundenen Wohngebäudeversicherung in Erwägung zu ziehen, sodass Sie noch gegen weitere Gefahrenbereiche versichert sind. Der Versicherungsschutz greift für die Haupt- und Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück sowie für fest verbaute Sachen (z. B. eine Einbauküche). Für die Absicherung der beweglichen Sachen in Ihrem Wohngebäude ist hingegen eine Hausratversicherung verantwortlich. Die Gebäudeversicherung leistet jedoch nur im vollen Umfang, wenn zum einen keine Unterversicherung vorliegt und zum anderen der Schaden nicht fahrlässig oder gar vorsätzlich verursacht wurde.
Sollte Ihre versicherte Immobilie komplett abrennen, sodass es sich um einen Totalschaden handelt, ist die Wohngebäudeversicherung dazu verpflichtet, die Kosten für einen gleichwertigen Neubau zu übernehmen. Bei weniger starken Schäden fallen unter anderem die Kosten für den Feuerwehreinsatz, die Schadensbeseitigung und Aufräumarbeiten unter den Versicherungsschutz.
Quelle: Capital (2011)
Wohngebäudeversicherung: Ist eine Feuerrohbauversicherung möglich?
Eine Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich für fertiggestellte Häuser verantwortlich. Allerdings bieten die meisten Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, für die Bauphase eine sogenannte Feuerrohbauversicherung abzuschließen. Nach Fertigstellung des Gebäudes geht die Feuerrohbauversicherung in der Regel in eine reguläre Wohngebäudeversicherung über, sodass Ihr Neubau auch nach der Bauphase ausreichend abgesichert ist.
Wir helfen Ihnen gerne auf der Suche nach einer passenden Wohngebäudeversicherung!
Die Gefahr eines Feuerschadens durch eine Vielzahl unterschiedlicher Ursachen ist jederzeit präsent. Damit Sie im Falle eines Brandes in Ihrem Zuhause finanziell abgesichert sind, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung (bzw. Feuerrohbauversicherung) unentbehrlich. Auf der Suche nach der idealen Versicherungslösung für Ihre Immobilie stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns hierzu gerne für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch.