Eine Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer einer Wohnimmobilie unverzichtbar, um im Schadensfall gegen vielerlei Gefahren abgesichert zu sein. Dabei beinhaltet eine Gebäudeversicherung im Grundtarif einen Schutz gegen Schäden, die durch Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Feuer entstanden sind. Allerdings kann die Leistung im Schadensfall gekürzt werden, wenn dieser von dem Versicherungsnehmer fahrlässig verursacht wurde. Von solch einem Rechtsfall handelt unser nachfolgender Artikel.
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Versicherte Gefahr Feuer in der Wohngebäudeversicherung
Eine Absicherung gegen die Gefahr Feuer ist ein Grundbestandteil in jeder Wohngebäudeversicherung. Häufig handelt es sich bei der Schadensursache um einen Brand, aber auch andere Ursachen wie Überspannung, Explosion, Implosion und sogar der Aufprall eines Luftfahrzeuges sind vom Versicherungsschutz gedeckt. Um ausführlichere Informationen zu diesem Themengebiet zu erhalten, lesen Sie gerne unseren Artikel Wohngebäudeversicherung: Versicherte Gefahr Feuer.
Rechtsfall: Hausbrand durch versehentliches Aufdrehen der Herdplatte
In diesem Fall handelt es sich bei der Klägerin um den Versicherungsnehmer einer Wohngebäudeversicherung und bei dem Beklagten um das entsprechende Versicherungsunternehmen. Bevor die Klägerin an einem Tag im Februar 2020 ihr Haus verließ, wollte sie den Elektroherd in ihrer Küche ausschalten, betätigte dabei jedoch den Drehknopf einer anderen Herdplatte. Das versehentliche Aufdrehen auf die höchste Stufe hatte zur Folge, dass im Wohnhaus der Klägerin ein Brand entfacht ist, der einen Schaden im fünfstelligen Bereich verursacht hat.
Die Wohngebäudeversicherung vertritt die Meinung, dass der Schaden durch den Versicherungsnehmer grob fahrlässig verursacht wurde, wohingegen die Klägerin ihr Handeln lediglich als fahrlässig einstuft. Im Kern geht es bei dieser Frage darum, wie fahrlässig es gewesen ist, dass die Klägerin beim „Ausstellen“ des Herdes die Herdplatten nicht erneut kontrolliert hatte, bevor sie das Haus verließ.
Grobe Fahrlässigkeit |
„Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ |
Bei der groben Fahrlässigkeit spielen zwei wichtige Elemente eine entscheidende Rolle. Zum einen handelt es sich dabei um einen objektiv schweren Verstoß gegen die erforderliche Sorgfalt, welcher im Falle der Klägerin eindeutig vorliegt, da sie kurz vor Verlassen des Hauses die Herdplatte auf die höchste Stufe aufdrehte.
Zum anderen setzt eine grobe Fahrlässigkeit voraus, dass ein solcher Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht entschuldbar gewesen ist. Zwar verließ die Klägerin das Haus mit der Überzeugung, die Herdplatten ausgeschaltet zu haben, jedoch muss davon ausgegangen werden, dass sie in diesem Moment äußerst unachtsam gehandelt hatte. Sie hatte nämlich nicht nur beim Betätigen des Schalters keinen Sichtkontakt gehabt, sondern hat ebenfalls nicht nachträglich kontrolliert, ob sie gerade wegen des fehlenden Blickkontakts den Herd auch tatsächlich ausgeschaltet hatte. Hätte sich die Klägerin in einer Notlage befunden, in der sie unter hohem Zeitdruck und Stress das Haus verlassen musste, wäre die Situation und damit auch die Vorwerfbarkeit eine andere. Ein solcher Notfall lag allerdings nicht vor.
Quelle: Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (2022)
Urteil und Konsequenzen für den Versicherungsnehmer
Der Versicherer war bereit 75 % des Schadens zu bezahlen. Dies bedeutet für die Klägerin, dass sie die restlichen 8 962,48 Euro aus eigener Tasche bezahlen muss. Das reichte der Versicherungsnehmerin nicht. Sie klagte. Sie gewann in der ersten Instanz, in der Berufung verlor sie vor dem Landgericht und bekam weiterhin 25 % des entstandenen Schadens nicht ersetzt.
Hätte der Versicherungsnehmer jedoch einen Vertrag abgeschlossen, in dem der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet hätte, dann hätte dieser den Schaden zu 100 % übernommen.
Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich vor Vertragsabschluss über die genauen Leistungen der Versicherung zu informieren. Denn selbst wenn die Kürzung wie in diesem Falle nur 25 % beträgt, kann dies je nach Schaden dennoch zu einer extrem hohen Summe führen. In unserer Übersicht zum Leistungsvergleich finden Sie eine detaillierte Übersicht darüber, gegen welche Gefahren in Ihren Versicherungsschutz aufgenommen werden sollten und wie hoch diese Absicherungen sein sollten. Diese Übersicht dient als guter Einstieg in das Thema Wohngebäudeversicherung, ersetzt jedoch kein Beratungsgespräch, da der Abschluss einer Versicherung immer ein sehr individuelles Thema ist. Zusätzlich empfehlen wir neben einem guten Versicherungstarif auch einen kompetenten Fachanwalt zu haben, der sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat.
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Auf dem Versicherungsmarkt existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Anbieter und Tarife. Daher ist es oft als Laie nicht einfach, die beste Wohngebäudeversicherung für seine Immobilie zu finden. Doch genau hier kommen wir ins Spiel, denn dank unserer langjährigen Praxis im Bereich Gebäudeversicherung sind wir in der Lage, eine hervorragende Versicherungslösung für unsere Mandanten zu vermitteln. Kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich für ein ausführliches Beratungsgespräch, wenn auch Sie Unterstützung beim Leistungsvergleich und der Antragstellung benötigen!