Wohngebäudeversicherung: Was bedeutet die Wiederherstellungsklausel für den Versicherungsnehmer?
Eine Gebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Eigentümer einer Wohnimmobilie, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein. Wird ein Schaden durch eine versicherte Gefahr verursacht, so ist der Versicherer dazu verpflichtet, die Kosten für die Reparaturen und die Wiederbeschaffung zu übernehmen. Jedoch gilt es im Rahmen der Wiederherstellungsklausel einige Aspekte zu beachten, die Sie als Versicherungsnehmer kennen sollten.
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Was ist die Wiederherstellungsklausel in der Wohngebäudeversicherung?
Entsteht an der versicherten Immobilie ein Schaden, ist laut der Wiederherstellungsklausel der Versicherer in der Pflicht, die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes zu übernehmen, sodass dessen ursprünglicher Zustand wiederhergerichtet werden kann. Hierfür müssen jedoch seitens des Versicherungsnehmers einige Voraussetzungen erfüllt werden.
Wiederherstellungsklausel nach § 93 Versicherungsvertragsgesetz |
Ist der Versicherer nach dem Vertrag verpflichtet, einen Teil der Entschädigung nur bei Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sache zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer die Zahlung eines über den Versicherungswert hinausgehenden Betrags erst verlangen, wenn die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gesichert ist. Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der vom Versicherer geleisteten Entschädigung abzüglich des Versicherungswertes der Sache verpflichtet, wenn die Sache infolge eines Verschuldens des Versicherungsnehmers nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist. |
Diese Voraussetzungen gelten bei der Wiederherstellungsklausel
Bei der Wiederherstellungsklausel muss zum einen der Schaden durch eine in den Versicherungsbedingungen definierten Gefahren entstanden sein. Beim Eintreten des Schadensfalls ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so klein wie möglich zu halten und die Versicherung umgehend zu informieren. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig zu nennen, dass auch der Versicherungsnehmer seine versicherten Sachen regelmäßig kontrollieren und seinen Obliegenheitspflichten gewissenhaft nachgehen sollte, um Schäden bestmöglich vorzubeugen.
Zum anderen gilt generell, dass eine Wiederherstellung nicht die Kosten für eine Verbesserung des Wohngebäudes beinhaltet. Die Versicherung ist lediglich dazu verpflichtet, die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu übernehmen. Wenn der Versicherungsnehmer sich beispielsweise nach einem Wasserschaden entscheidet, einen hochwertigeren Bodenbelag zu verlegen, so muss er die Mehrkosten in der Regel aus der eigenen Tasche zahlen. Im Falle eines Totalschadens dürfen die Fläche und Anzahl der Etagen des neu errichteten Gebäudes auch nicht vom ursprünglichen abweichen. Ebenfalls darf sich nach der Wiederherstellung des Gebäudes die Nutzungsart nicht ändern.
Wann entsteht ein Anspruch laut Wiederherstellungsklausel?
Die strenge Wiederherstellungsklausel gilt als der Standard auf dem Versicherungsmarkt. Sie besagt, dass ein Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung besteht, wenn dieser den Zeitwertschaden übersteigt. Jedoch erhält der Versicherungsnehmer den Restanspruch nur dann, wenn eine gleichwertige Wiederherstellung tatsächlich vorgesehen und diese innerhalb einer gewissen Frist (in der Regel drei Jahre) erfolgt ist. Diese Regelung dient der Senkung des Risikos für Versicherer, damit der Vertragspartner zur eigenen Bereicherung keine Versicherungsfälle vortäuscht.
Zeitwertschaden |
Der Zeitwertschaden berechnet sich aus dem Neuwert zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abzüglich einer Wertminderung durch beispielsweise Alter und Abnutzung. |
Wichtige Hinweise für den Versicherungsnehmer
Einer der wichtigsten Aufgaben des Versicherungsnehmers besteht darin, der Versicherung vor Ablauf der Frist alle relevanten Informationen zur geplanten Wiederherstellung zukommen zu lassen. Bei einem größeren Versicherungsfall ist es in diesem Rahmen auch sinnvoll, sich einen Fachanwalt heranzuziehen, der sich auf das Versicherungsrecht spezialisiert hat, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Daneben sollte bereits vor Abschluss einer Wohngebäudeversicherung darauf geachtet werden, ob im Vertrag eine Wiederherstellungsklausel vorhanden ist und unter welchen Bedingungen Ansprüche bestehen. Denn es existieren auch Versicherungskonzepte, bei dem der Neuwert sogar dann gezahlt wird, wenn die Form und Größe des wiederhergestellten Gebäudes von dem ursprünglichen etwas abweichen.
Sollte im Versicherungsvertrag keine Wiederherstellungsklausel vorliegen, so muss der Versicherungsnehmer im Ernstfall den Wiederaufbau seiner Immobilie komplett selbst bezahlen. Insbesondere wenn eine Hypothek auf dem Wohngebäude vorliegt, könnte dies zu fatalen Folgen führen und der Versicherungsnehmer das Eigentum am Wohngebäude verlieren, falls er nicht mehr seine Hypothekenanzahlungen fortsetzen kann.
Weiterhin sollte die Versicherungssumme der Immobilie regelmäßig kontrolliert und falls notwendig angepasst werden, damit die Versicherung stets auf dem neusten Stand ist und die Kosten im Schadensfall ausreichend gedeckt werden können.
Wir beraten Sie gerne weiter!
Für die meisten Menschen ist der Kauf oder der Bau eines Wohngebäudes die größte finanzielle Investition ihres Lebens. Daher ist es essenziell, dass diese auch umfassend gegen vielerlei Gefahren abgesichert ist und die Reparaturkosten von einer Wohngebäudeversicherung ausreichend übernommen werden. Damit Sie für Ihre Immobilie die beste Versicherungslösung finden, stehen wir Ihnen mit unserem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsservice zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns als ersten Schritt zu Ihrem Abschluss deshalb gerne telefonisch oder via E-Mail!